Ein Vertrag zwischen der Firma Markus Schlick Logistics und deren Auftraggeber ist mit gegenseitiger, schriftlicher Bestätigung verbindlich. Sondervereinbarungen oder Vertragsänderungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
2. Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt wie im Auftrag schriftlich vermerkt bzw. mit Entgegennahme des zu überführenden Fahrzeuges und endet mit der Abgabe des Selben am vereinbarten Übergabeort.
3. Storno
Bei Rücktritt seitens des Auftraggebers bis 36 Stunden vor Auftragsbeginn wird eine Ausfallpauschale von 100,00 € berechnet. Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn wird mit 50% des vereinbarten Rechnungsbetrages berechnet, jedoch mindestens mit 150,00 €. Die Firma Markus Schlick Logistics behält sich unabhängig von obiger Regelung vor, eventuell entstandene Sonderkosten dem Auftrag entsprechend einzufordern.
4. Kündigung
Eine vorzeitige Kündigung ist grundsätzlich in beiderseitigem Einverständnis oder bei Nichterfüllung des Auftrages möglich.
5. Leistungen und Pflichten der Firma Truck Center Handel
Die von der Firma Markus Schlick Logistics eingesetzten Fahrer verfügen alle über die erforderlichen Führerscheine und Fahrerkarten. Die Fahrer sind verpflichtet mit den Ihnen anvertrauten Fahrzeugen sorgsam und pfleglich umzugehen und sich an die bestehenden Regeln des Straßenverkehrsordnung zu halten. Die Auswahl der eingesetzten Fahrer obliegt ausschließlich der Firma Markus Schlick Logistics, sofern nichts anderweitig schriftlich vereinbart ist. Bei grob fahrlässigem Umgang oder mutwilliger Zerstörung der anvertrauten Fahrzeuge haftet die Firma Markus Schlick Logistics sofern dies nachgewiesen wird.
6. Leistungen und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das zur Überführung vorgesehene Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand und ohne Mängel bereitzustellen. Ist eine Überführung wegen technischer Mängel nicht möglich, ist die Firma Markus Schlick Logistics berechtigt, den Auftrag abzulehnen und die entstandenen Kosten in vollem Umfang einzufordern. Die Meinung des Fahrers über den Zustand des Fahrzeugs und der Ladung ist keine Garantie dafür, dass alle Kontrollen ohne Beanstandung passiert werden können. Treten während der Überführung technische Mängel auf oder werden solche von Kontrollbehörden beanstandet, so ist die Firma Markus Schlick Logistics berechtigt, diese in vertretbarem Maße auf Kosten des Auftraggebers beheben zu lassen. Die dadurch entstehende Zeitaufwendung wird dem Auftraggeber entsprechend dem derzeitigen Stundensatz der Firma Markus Schlick Logistics zusätzlich in Rechnung gestellt. Ist eine vertretbare Behebung der Mängel vor Ort nicht möglich, so ist die Firma Markus Schlick Logistics berechtigt, das zu überführende Fahrzeug zu einem geeigneten Abstellplatz zu fahren bzw. Abschleppen zu lassen und die Überführung abzubrechen. Die entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber in vollem Umfang. Die Firma Markus Schlick Logistics haftet nur für Schäden, die nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Fahrer entstanden sind.
7. Haftung des Auftraggebers
Kann die Dienstleistung der Firma Markus Schlick Logistics aus Gründen nicht oder nur teilweise erbracht werden, die der Auftraggeber zu verantworten hat, ist der Auftraggeber trotzdem zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Der Auftraggeber versichert mit Zustandekommen des Auftrages, selbst Fahrzeughalter zu sein oder zumindest über das Nutzungsrecht zu verfügen. Für die erforderlichen Begleitpapiere und Genehmigungen hat der Auftraggeber zu sorgen. Ebenso haftet der Auftraggeber für unsachgemäße oder unzureichend gesicherte Ladung. Für Verzögerungen aufgrund von Staus, Streiks, oder Witterungseinflüssen kann die Firma Markus Schlick Logistics nicht zur Verantwortung gezogen werden. Auch ist der Ersatz von Verlusten aus entgangenem Gewinn ausgeschlossen.
8. Schäden
Fahrzeugschäden, auch solche, die von den eingesetzten Fahrern verursacht wurden, unterliegen grundsätzlich der Fahrzeugversicherung. Bei Überführung von Transportgut jeglicher Art ist eine entsprechende Transportversicherung in ausreichender Höhe durch den Auftraggeber unabdingbar. Unzureichend Deckung und die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber in voller Höhe. Die Firma Markus Schlick Logistics haftet nur bei grob fahrlässigem Verschulden, wenn dies nachgewiesen wird, in Höhe der Versicherungs-Selbstbeteiligung.
9. Beschwerden und Mängel
Beschwerden und Mängel müssen direkt nach Fahrzeugübernahme schriftlich festgehalten werden. Sollte dies dem Auftraggeber ausnahmsweise nicht möglich sein, so kann dies auch telefonisch erfolgen, muss jedoch innerhalb von 3 Tagen schriftlich nachgereicht werden.
10. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung auf das Konto der Firma Markus Schlick Logistics zu überweisen. Eine Barzahlung vor Ort ist möglich und wird entsprechend quittiert.
11. Geltungsbereich und Gerichtsstand
Die oben genannten AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Markus Schlick Logistics und deren Auftraggebern. Sollte diese AGB oder Teile dieser in Widerspruch stehen mit der AGB des Auftraggebers oder Dritten, die mit der Erfüllung des Auftrages in Verbindung stehen, so gelten ausschließlich die vorgenannten AGB. Dies gilt auch in Kenntnis abweichender AGB des Auftraggebers, ohne diesen widersprochen zu haben.
Der Gerichtsstand sämtlicher Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht, das für den Geschäftsstand der Firma Markus Schlick Logistics zuständig ist.